Liebe Eltern der Neuen Schule Esslingen,
die auf Bundesebene gestern endgültig verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht zusätzliche Einschränkungen für den Schulbetrieb vor. So müssen Schulen ab einem Inzidenzwert von 165 (bezogen auf den Landkreis) den Präsenzunterricht einstellen. Der Landkreis hat soeben bekanntgegeben, dass die Maßnahmen im Landkreis Esslingen ab 24. April in Kraft treten.
D.h. dass wir ab Montag wieder zurück zum Fernlernunterricht (Online – und Selbstständiges Lernen) wechseln. Den Stundenplan finden Sie im Anhang.
Die Teilnahme am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht. Deswegen ist es wichtig, dass Ihr Kind am Onlineunterricht teilnimmt. Sollte ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Onlineunterricht teilnehmen können, dann melden Sie es bitte auf dem gewohnten Weg krank.
Die Kinder, wie auch wir benötigen an dieser Stelle Ihre Unterstützung!
Natürlich bieten wir wieder eine Notbetreuung an. Sie soll ausschließlich in Anspruch genommen werden, wenn es zwingend erforderlich ist. Wir bitten Sie daher im Sinne des Gesundheitsschutzes, Ihr Kind nur für die Zeiten anzumelden, an denen Sie keine andere Betreuung sicherstellen können. Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, müssen beide Erziehungsberechtigte/r erklären, dass Sie beruflich unabkömmlich und dadurch tatsächlich an der Betreuung Ihres Kindes gehindert sind.
Anbei erhalten Sie einen erneuten Antrag für die Notbetreuung. Ausgedruckte Formulare finden Sie auch an unserer Eingangstür. Die Anmeldung muss bis Samstag, 24. April um12.00 Uhr eingegangen sein. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden.
Bitte werfen sie das ausgefüllt Formular in den Briefkasten oder senden eine Mail an info@neue-schule-esslingen.de Für Kinder die an der Notbetreuung teilnehmen besteht weiterhin die Testpflicht.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes uns sonniges Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Hamm