Ferienkalender

Schulferien und unterrichtsfreie Tage für Esslingen am Neckar und die angeschlossenen Gemeinden Aichwald und Baltmannsweiler mit Hohengehren.

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen im Rahmen der §§ 4 und 5 der Schulbesuchsverordnung des Ministeriums für Kultus und Sport vom 21. März 1982 – Amtsblatt K.u.K 1982, S. 387 – auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag zulässig.

 

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