Wechselunterricht und Testpflicht ab dem 19.04.

Liebe Eltern und Schüler*innen der Neuen Schule Esslingen,

 

wie Sie sicherlich den Medien entnehmen konnten, wird ab dem 19. April Wechselunterricht an den Schulen stattfinden. Mittlerweile sind nun die letzten Details geklärt und ich kann Ihnen die Informationen für den Unterricht nächste Woche geben.

Wechselunterricht

Ab dem 19.4.21 findet für alle wieder Unterricht im Wechselbetrieb statt. Die Abstands- und Hygieneregeln sind hierbei zwingend zu beachten. Die Klassen werden nun in kleinere Gruppen (Gruppe1/Gruppe2) aufgeteilt. Die Klassenlehrerinnen besprechen die Einteilung mit den Schüler*innen heute in der 6. Stunde im Onlineunterricht.

Die Klasse 5a hat in der kommenden Woche von Montag-Dienstag Unterricht an der Schule. Für Mittwoch-Freitag erhalten die Schüler*innen dann Aufgaben, die sie zu Hause selbstständig bearbeiten.

Die Klasse 5b beginnt die Woche von Montag-Dienstag im Selbständigen Lernen zu Hause und hat dann von Mittwoch-Freitag Unterricht an der Schule.

Die Aufgaben für das Selbständige Lernen werden von den Lehrerinnen am Vortag in den jeweiligen Channel in der Schulcloud eingestellt.

In der Folgewoche wird dann die Klasse 5a von Montag-Mittwoch an der Schule Unterricht haben und die Klasse 5b von Donnerstag-Freitag.

 

Testpflicht –  POC-Antigen-Tests

Bisher konnte das Testangebot an der Schule freiwillig in Anspruch genommen werden. Ab dem 19. April gilt eine Testpflicht für alle Schüler*innen und allen an der Schule tätigen Personen. Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an der Schule und für die Notbetreuung. Für Schüler*innen, die sich nicht selbst testen dürfen, besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Die Schüler*innen werden die Tests nun selbstständig unter der Anleitung von den geschulten Lehrkräften durchführen. Eine Anleitung zu den Selbsttests können Sie dem folgenden Link entnehmen:

https://h5.9fm.cn/jssg46?url=e666G_KDsAVAG

Für die POC-Antigen-Testung benötigen wir erneut eine Einverständniserklärung.  Bei Bedarf finden Sie ausgedruckte Formular an unserer Eingangstür. Ohne das Formular kann Ihr Kind nicht an der Testung teilnehmen und muss wieder nach Hause.

War ein Kind nachweislich in den letzten 6 Monaten mit Corona infiziert, besteht keine Testpflicht. Dafür benötigen wir ein ärztliches Attest.

 

Präsenzpflicht weiter ausgesetzt

Für die Schüler*innen besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, d.h. die Eltern können darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird. Bitte melden Sie schriftlich (formlos) dem Sekretariat, wenn Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnimmt. Die Verpflichtung zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz besteht auch dann, wenn Sie sich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.

Notbetreuung

Es wird wieder eine Notbetreuung  angeboten. Sie soll ausschließlich in Anspruch genommen werden, wenn es zwingend erforderlich ist. Wir bitten Sie daher im Sinne des Gesundheitsschutzes, Ihr Kind nur für die Zeiten anzumelden, an denen Sie keine andere Betreuung sicherstellen können. Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, müssen beide Erziehungsberechtigte/r erklären, dass Sie beruflich unabkömmlich und dadurch tatsächlich an der Betreuung Ihres Kindes gehindert sind.
Anbei erhalten Sie einen erneuten Antrag für die Notbetreuung. Ausgedruckte Formulare finden Sie auch an unserer Eingangstür. Die Anmeldung muss bis Samstag, 17. April  um 12.00 Uhr eingegangen sein. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden.

Bitte werfen sie das ausgefüllt Formular in den Briefkasten oder senden eine Mail an info@neue-schule-esslingen.de

 

Wir wissen, dass dies wieder eine große Umstellung für Sie und ihre Familien bedeutet. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung der aktuellen Situation.

Bleiben Sie und Ihre Familie gesund!

Herzliche Grüße

Maren Hamm

Download als PDF:
Elterbrief vom 16. April 2021
Brief des Kultusministeriums vom 14. April 2021
Einverständniserklärung zum Selbstest
Informationen des Kultusministerium zur Selbsttestung
Antrag auf Notbetreuung