Fernlernunterricht ab dem 11. Januar 2021

Liebe Eltern der Klasse 5a und 5b,

ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gutes und gesundes Jahr 2021. Auch wenn wir uns derzeit alle in einer außergewöhnlichen Situation befinden, hoffe ich, dass Sie die freie Zeit zum Kraftschöpfen und zur Erholung nutzen konnten.

Die Bundesregierung und die Landesregierung von Baden-Württemberg haben gestern beschlossen, dass der Unterricht nach den Weihnachtsferien leider nicht in Präsenz stattfinden wird, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen.

Ab dem 11. Januar 2021 wird der Unterricht deswegen im Fernlernunterricht stattfinden – voraussichtlich bis Ende Januar. Bereits während der Quarantäne-Phase im Oktober konnten wir alle gemeinsame Erfahrungen damit sammeln und Lehren und Lernen an die neue Situation anpassen.

Vorsorglich haben wir den Schüler*innen bereits vor den Weihnachtsferien Materialpakete (Atlas, Grammatiktrainer, brauner Umschlag mit Arbeitsblättern) zusammengestellt und mitgegeben. Zudem haben wir darauf geachtet, dass die Schüler*innen ihre gesamten Arbeitsmaterialen mit nach Hause genommen haben. Zusammen mit den bereits eingeübten digitalen Möglichkeiten der schul.cloud können wir damit die nächsten Wochen gut arbeiten.

Mit weiteren Informationen zum genauen Ablauf und dem Online-Stundenplan werden wir uns bis zum Ende der Woche noch einmal bei Ihnen melden.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet.

Das Kultusministerium gibt folgende Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Notbetreuung an:

„Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigtentatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären,

  • dass die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und
  • sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindertsind. Es kommt also nicht daraufan, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeofficeverrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt. Bei Alleinerziehendenkommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeitbzw. Studium/Schule an.“

Teilen Sie uns bitte möglichst bis Freitag, 8.1.2021 mit, ob Sie einen Platz in der Notfallbetreuung benötigen (Telefon: 0711- 38 85 01 (8.30 Uhr – 13.00 Uhr) oder info@neue-schule-esslingen.de). Bitte haben Sie Verständnis, dass die Zusage eines Platzes an die Vorgaben der Landesregierung gebunden ist.

Für die kommenden Wochen wünsche ich Ihnen viel Kraft und Durchhaltevermögen.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Hamm
(Kommissarische Schuleiterin)