Lernen mit Rücksicht und Vorsicht
Regelunterricht unter Pandemiebedingungen zum Beginn des Jahres 2022
Das Kultusministerium hat die Schulen im Land über die neuen Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie zum Start des neuen Jahres 2022 informiert. „Wir antworten mit unseren Maßnahmen auf die Omikron-Variante, und gleichzeitig geben wir den Schulen mit den Regelungen die gewünschte Flexibilität, um auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. Damit sind diese gerüstet für den Start am Montag“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper
Zum Start des Schuljahres am 11. Januar gelten folgende Regeln in der Neuen Schule Esslingen:
Im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gelten entsprechend der neuen Corona-Verordnung Schule folgende Rahmenbedingungen:
- Der Unterricht findet für alle Schüler*innen nach regulärem Stundenplan in Präsenz statt.
- Es werden alle Fächer unterrichtet.
- Die Klassen werden in voller Klassenstärke unterrichtet.
- In den Klassenzimmern gilt kein förmliches Abstandsgebot. Es wird empfohlen soweit möglich 1,5 m Abstand zu halten.
- Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts und im Schulhaus. Während den Pausen kann der Mund-Nasenschutz im Freien abgenommen werden. Im Sportunterricht muss keine Maske getragen werden.
- Die Schüler*innen testen sich weiterhin drei Mal in der Woche mit einem Selbsttest. In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien täglich. Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung zur Teilnahme am Unterricht. Hiervon ausgenommen sind nur noch vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Es gilt besondere Achtsamkeit bei der Einhaltung der Hygieneregelungen (Lüften, Händewaschen, Nieshygiene, Kontakte mit den Händen vermeiden, nicht ins Gesicht fassen).
- Es wird ein Wegeleitsystem ausgeschildert und Toiletten aufgeteilt.
- Ganztagesangebote und Mensabetrieb können wieder angeboten werden.
- Neue Quarantäneregelung bei Klassen mit positivem Fall: zusätzliche Tests statt Absonderung. Weitere Änderungen der Quarantäneregleung sind zu erwarten.
Präsenz- und Schulpflicht
Im kommenden Schuljahr gilt für die Schülerinnen und Schüler wieder die Präsenzpflicht an den Schulen. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder die mit Menschen zusammenleben, die ebenfalls ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Dies muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen die Schulpflicht dann im Fernunterricht.
Testpflicht
Bis auf weiteres werden die regelmäßigen Testungen an den Schulen außerdem weitergeführt. Das Kultusministerium hat zudem entschieden, die Testpflicht noch einmal zu erweitern. Weiterhin wird die Zahl der Testungen für die Schülerinnen und Schüler ab dem 27. September erhöht. Diese müssen sich dann dreimal statt wie bisher zweimal pro Woche testen.
Statt eines Selbsttest in der Schule, kann das negative Testergebnis auch mit einem vorgelegten Nachweis einer offiziellen Teststation erfolgen. Eigennachweise und Selbsttests zu Hause können nicht angekannt werden. Sollten Sie diese Regelung nutzen wollen, sprechen Sie bitte die Klassenleitung darauf an.
Quarantäneregelung
Im kommenden Schuljahr gibt es angepasste Regelungen für die Absonderung bei Schülerinnen und Schülern sowie Kitakindern. Sollte in einer Klasse oder einer Gruppe ein positiver Corona-Fall auftreten, dann müssen sich die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse für die Dauer von fünf Schultagen täglich testen. Der positiv getestete Schüler bzw. die positiv getestete Schülerin muss natürlich entsprechend der Corona Verordnung Absonderung in Quarantäne. Alle Kinder und Jugendlichen der betroffenen Gruppe dürfen dann für fünf Schultage nur in der jeweiligen Klasse bzw. Gruppe unterrichtet werden. Zudem gilt, dass das Gesundheitsamt bei einem Ausbruchsgeschehen einschreiten kann: Wenn 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Klassenverband innerhalb von zehn Tagen positiv getestet werden und das Infektionsgeschehen sehr dynamisch ist, eruiert das Gesundheitsamt, welche Schülerinnen und Schüler bzw. ob die ganze Klasse in Quarantäne muss.